
Patientenverfügung –
selbstbestimmt entscheiden
Weil niemand fühlen kann,
was Sie wirklich wollen.
Die moderne Medizin kann vieles – manchmal fast alles.
Doch nicht jede medizinische Möglichkeit ist auch im Sinne des Menschen, den sie betrifft.
Eine gute Patientenverfügung schafft Klarheit

Für Familie und Freunde
Sie entlastet Ihre Familie und Freunde.

Für Ärztinnen und Ärzte
Sie gibt Ärztinnen und Ärzten klare Orientierung.

Für Sie selber
Sie stellt sicher, dass Ihr Wille respektiert wird.
„Eine fehlende oder unklare Patientenverfügung belastet vor allem die, die bleiben.“
Ihr Wille ist entscheidend – insbesondere dann, wenn die moderne Medizin an ihre Grenzen gelangt
Wer einmal gesehen hat, wie gravierend eine Krankheit oder ein Unfall das Leben verändern können, weiß:
Eine Patientenverfügung ist kein Papierkram – sie ist ein Akt der Selbstbestimmung.
Sie muss mehr sein als nur ein Dokument mit angekreuzten Eventualitäten und unzureichend ausgearbeiteten Wertvorstellungen. Das hat auch der Bundesgerichtshof erkannt und in seinen Urteilen die Wertstellung und die Ansprüche an eine Patientenverfügung entscheidend definiert:
Sie legen fest, ob und wann Ihre persönlichen Ansichten der Medizin Grenzen aufzeigen.
Ich stelle mich dieser Herausforderung…
Ich arbeite seit vielen Jahren auf Intensivstationen, einem Kristallisationspunkt menschlicher Schicksale. Einem Ort, an dem Entscheidungen über Leben und Tod manchmal in kürzester Zeit fallen.
Egal, ob als Oberarzt einer Intensivstation, als Notarzt oder bei internationalen Intensivtransporten in einem Ambulanzflugzeug: Ich habe unzählige Situationen erlebt, in denen ein nicht klar definierter Patientenwille Angehörige in einen Wirbelsturm aus Hoffnung, Angst und Schuldgefühlen gestoßen hat.
Diese Erfahrungen haben mir gezeigt, wie wertvoll eine Patientenverfügung ist, die nicht nur juristisch korrekt, sondern vor allem medizinisch durchdacht und auf den Einzelnen zugeschnitten ist.
Mein Ziel ist es, Ihnen zu helfen, eine Patientverfügung zu verfassen, die Ihrem Willen maximalen Ausdruch verleiht.

Bernd Hansen – Ihr Spezialist für individuelle Patientenverfügungen
Wenn Heilung nicht mehr möglich ist – bleibt Würde das Ziel
Wir können heute fast jedes Leben verlängern.
Aber: Wann ist die bloße biologische Existenz kein Leben mehr?
Wann ist medizinische Hilfe nicht mehr Hilfe, sondern nur noch die Verlängerung unsagbaren Leids?
Das definieren Sie!
Persönliche Beratung statt Formular zum Ankreuzen
Eine Patientenverfügung sollte so individuell sein wie der Mensch, den sie schützt.
In einem persönlichen Gespräch erarbeite ich mit Ihnen gemeinsam eine Patientenverfügung, die nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch medizinisch fundiert und menschlich durchdacht ist. Dabei fließen sowohl meine langjährige Erfahrung in der Intensiv- und Notfallmedizin als auch mein Verständnis für Ihre persönlichen Werte und Wünsche ein.

Lassen Sie mich Ihnen helfen, eines der bedeutendsten Formulare Ihres Lebens auszufüllen…
Vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches, unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch.

„Manchmal ist es der größte Akt der Liebe, einen geliebten Menschen gehen zu lassen.“
Mit einer Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche über die Art und Weise Ihrer medizinischen Behandlungen beachtet werden, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Nur wer volljährig und einwilligungsfähig ist, kann eine wirksame Patientenverfügung verfassen.
Die Patientenverfugung muss der Schriftform genügen, also handschriftlich oder am PC verfasst werden.
Außerdem muss sie eigenhändig unterschrieben werden. Falls dies zum Beispiel aufgrund eines Schlaganfalls nicht möglich ist, können Sie stattdessen Ihr Handzeichen notariell oder durch die zuständige Betreuungsstelle beglaubigen lassen.
Eine notarielle Beurkundung bekräftigt zwar die Aussage der Verfügung, ist aber für Ihre Gültigkeit nicht notwendig.
Ja, sofern Sie Ihren Willen klar abbildet haben und Ihre Verfügung im Ernstfall auffindbar vorliegt, ist im gegebenen Fall ist Ihre Patientenverfügung für alle mit der Behandlung befassten Personen, Bevollmächtigte und Betreuer verbindlich.
§ 1827 BGB gewährleistet den Rechtsanspruch auf Beachtung der Patientenverfügung in der jeweils beschriebenen Behandlungssituation.
Ihre Patientenverfügung darf nicht nur allgemeine Formulierungen enthalten, wie zum Beispiel den Wunsch „in Würde zu sterben“, wenn ein „erträgliches Leben“ nicht mehr möglich erscheint.
Legen Sie genau fest, unter welchen Umständen eine Behandlung gar nicht erst begonnen oder nicht fortgesetzt werden darf.
Die Patientenverfügung ist in erster Linie eine Anweisung an die behandelnden Personen.
Lassen Sie mich Ihnen helfen, die richtigen Formulierungen zu finden.
Das ist nicht möglich!
Das Schicksal hält unzählige Katastrophen bereit, die uns in die Hoffnungslosigkeit stürzen könnten. Ihre Patientenverfügung kann keine Lösung für jede dieser Möglichkeiten festlegen.
Lassen Sie mich Ihnen zeigen, wie Sie Ihren Willen klar definieren, ohne jede Eventualität einzeln zu beschreiben.
Grundsätzlich ist eine einmal verfasste Patientenverfügung gültig, bis sie widerrufen oder durch eine aktuellere Verfügung ersetzt wird.
Die regelmäßige Bestätigung der Gültigkeit (empfohlen wird jährlich) oder Aktualisierungen bei wichtigen Lebensereignissen (neue Diagnosen, Pflegebedürftigkeit etc.) machen es im Falle des Falles einfacher, Ihren mutmaßlichen Willen auf die gegebene Situation zu projezieren.
Eine noch so eindeutig formulierte Patientenverfügung nutzt Ihnen nichts, wenn im Ernstfall niemand davon weiß.
Wer sollte eine Ausfertigung der Patientenverfügung erhalten?
- behalten Sie das Original Ihrer Patientenverfügung in Ihren Unterlagen, händigen Sie ggf. Kopien:
- dem oder der Bevollmächtigte(n),
- Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin und ggf.
- anderen Vertrauenspersonen aus.
- Nutzen Sie zudem die Möglichkeit, Ihre Patientenverfügung online zu hinterlegen und somit jederzeit abrufbar zu machen.
Informieren Sie Ihr Umfeld aktiv über das Bestehen Ihrer Verfügung und besprechen Sie mit jenen, die Ihren Willen im Falle des Falles umsetzen sollen, den Inhalt Ihrer Patientenverfügung.
Ein in einer Vorsorgevollmacht benannter Vertreter ist in der Lage, von Anfang an – entsprechend den Vorgaben Ihrer Patientenverfügung – medizinische Maßnahmen zu genehmigen oder abzulehnen.
Es ist also eine ideale Kombination: die Patientenverfügung definiert die Grenzen des medizinisch Möglichen, die Vorsorgevollmacht benennt den Entscheidungsträger.
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Sie können mir eine Nachricht an hallo@patientenverfuegung-individuell.de oder über das Formular senden.